| Impressum: | ||
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Hesto-Med
GmbH |
Telefon: 03
72 04 / 638-0
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USt.ID:
DE237558307 Steuer-Nr.: 221/110/00747 Amtsgericht Chemnitz HRB 23835 |
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Geschäftsführer: |
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) |
Dipl.-Ing. (FH) Steffen Helms |
| Bankverbindung: | ||
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Sparkasse
Chemnitz • BLZ: 870 500 00 • Konto: 3505008965
BIC: CHEKDE81 |
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| Allgemeine Geschäftsbedingungen von Hesto-Med GmbH: |
| Allgemeines |
Für alle Angebote, Verkäufe und sonstigen Rechtsbeziehungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. In unserer Lieferung liegt keine Zustimmung zu anderen Bedingungen. Mündliche Nebenabreden bedürfen unserer Bestätigung. |
| Angebot und Vertragsinhalt |
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Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich be-stimmt. Ergänzende Verkaufsunterlagen wie Abbildungen, Pläne, Zeichnungen, Muster sowie sonstige Angaben sind für die technische Ausführung nicht verbindlich. Konstruktive Änderungen, die den Gebrauchswert der Ware nicht beeinträchtigen, können ohne Rücksprache mit dem Kunden vorgenommen werden. Der
Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung
zustande. Der Kunde bestätige durch seine Bestellung Zahlungsfähigkeit
und Kreditwürdigkeit. Treten nach Vertragsschluss hingegen berechtigte
Zweifel auf, können wir Sicherheiten bzw. Vorauszahlungen verlangen
oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Kosten der nach Vertragsschluss
vom Kunden gewünschten Änderungen trägt der Kunde. Für
Fehler und Schäden, die durch ungenaue oder unvollständige Angaben
bei der Bestellung entstehen, haften wir nicht. An den vorstehend genannten
Verkaufsunterlagen behalten wir uns Eigentum uns Urheberrechte vor. Die
Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich
gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzusenden. Die Nachahmung
unserer gesetzlich geschützten Erzeugnisse ist verboten und wird
gerichtlich verfolgt. |
| Lieferung |
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Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Genehmigungen, Freigaben und sonstigen Unterlagen, die für die Abwicklung des Auftrages benötigt werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Lieferzeitangaben sind nicht verbindlich; verspätete Lieferungen berechtigen erst nach Ablauf einer Nachlieferungsfrist von mindestens 2 Wochen und schriftliche Ablehnungsandrohung zum Rücktritt vom Vertrag. Schadensersatzansprüche kommen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Betracht. Ereignisse höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, auch bei unseren Zulieferanten, berechtigen uns, eine Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen oder den Vertrag zu kündigen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden entsteht hierdurch nicht. Teillieferungen sind zulässig, ohne dass der Kunde dadurch erforderliche Mehraufwendungen verweigern kann. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft. Eine Leistungstörung bei Teillieferung berechtigt den Kunden nicht, vom ganzen Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung von Ersatzteilen ist nach Ablauf von 5 Jahren nach Erhalt der Ware ausgeschlossen. Unsere Erzeugnisse
dürfen wegen bestehender Auslandsverträge nur mit unserer ausdrücklichen
Zustimmung exportiert werden. |
| Gefahrenübergang |
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Die Gefahr geht in allen Fällen mit dem Verlassen unseres Werkes auch dann auf den Kunden über, wenn wir zusätzliche Leistungen wie Zufuhr und Aufstellung der Ware übernommen haben. Ware, die der Kunde vereinbarungsgemäß bei uns abzuholen hat, wird auf Gefahr des Kunden aufbewahrt, sobald dem Kunden die Abholbereitschaft mitgeteilt worden ist. Auslandsendungen werden zu Lasten des Kunden versichert, Inlandsendungen nur auf ausdrücklichen Wunsch. Bei Abnahmeverzug, die länger als ein Monat dauert, hat der Besteller pro Monat mindestens 1 % der Auftragssumme ohne Abzüge als Lagerkosten zu zahlen. Wir können uns zur Lagerung auch Dritter bedienen. |
| Reklamation |
| Grundsätzlich
sind Beanstandungen aller Art (Sachmängel, Falschlieferung, Fehlmengen
etc.) uns unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Lieferung als mangelfrei.
Die Ware ist vom Kunden unbeschadet seiner Rechte auch dann entgegenzunehmen, wenn sie zumutbare Abweichungen aufweist, die die Benutzung nicht beeinträchtigen. Reklamationen wegen äußerlich erkennbarer Schäden oder Verlust können von uns nur anerkannt werden, wenn der Kunde vor Abnahme der Ware beim Beförderer eine Tatbestandsaufnahme veranlasst. Soweit wir die Bearbeitung von Transportschäden übernehmen, hat der Kunde die Fracht- und Versandpapiere umgehend mit einem Schadensvermerk sowie einer Abtretungserklärung an uns zu übergeben. |
| Gewährleistung |
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Für die von uns gelieferten Produkte leisten wir in der Weise Gewähr, dass wir Mängel, die innerhalb von 6 Monaten nach Ablieferung auftreten und nachweisbar bereits bei Gefahrenübergang vorlagen, nach unserem Ermessen durch unentgeltliche Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung beseitigen, sofern Montage und Inbetriebnahme durch uns oder nach unseren Weisungen erfolgt sind. Der
Kunde ist berechtigt, bei Fehlschlägen oder Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung
Wandlung oder Minderung zu verlangen. |
| Preise und Zahlungsbedingungen |
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Alle Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung, sofern nicht für einzelne Produktgruppen in den Lieferkonditionen spezielle Regelungen getroffen sind. Montagekosten werden in Rechnung gestellt. Bei einem auftragsbezogenen Warenwert unter € 30,00 werden zusätzlich € 6,00 Mindermengenzuschlag berechnet. Ab einem auftragsbezogenen Warenwert von € 150,00 entfällt die Versandkostenpauschale von € 6,00. Unsere Verkaufspreise gründen auf
den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebenden Materialpreisen,
Löhnen und sonstigen Kosten. Die Zahlungen sind innerhalb
14 Tage netto
ab Rechnungsdatum fällig. Wir behalten uns die Lieferung unter Nachnahme des Rechnungsbetrages oder gegen Vorkasse vor. Die Kosten einer vereinbarten Wechselbegebung trägt der Kunde. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht statthaft. |
| Eigentumsvorbehalt |
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Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung - bei Wechsel und Scheck bis zu deren Einlösung - sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsvorgangs unter Eigentumsvorbehalt zu veräußern. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung und Sicherungsübereignung, sind dem Kunden nicht gestattet. Die aus der Weiterveräußerung resultierenden Forderungen gelten zur Sicherung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung - auch ohne Vereinbarung im Einzelfall - als im voraus an uns abgetreten. Der Kunde darf die uns abgetretenen Forderungen einziehen, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet oder wir die Einziehungsermächti-ung nicht widerrufen haben. Bei Bezahlung durch den Empfänger der Lieferung tritt der Erlös an die Stelle der Ware. Im Falle der Zahlungseinstellung des Dritten steht uns ein Aussonderungsrecht zu. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, können wir die Herausgabe der von uns geleisteten Ware verlangen, wozu uns der Kunde den Zugang der Ware zu gestatten hat. Bei Pfändung uns gehörender Gegenstände oder abgetretener Forderungen sowie sonstiger Zugriffe Dritter auf unsere Rechte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die
gleichen Bedingungen gelten für in Kommission gegebene Gegenstände.
Zusätzlich ist die Kommissionsware auf Kosten des Kunden gegen Feuer
und Diebstahl zu versichern und so zu lagern, dass keine Wertminderung
eintritt. Die durch unsachgemäßes Lagern entstehenden Kosten
hat der Kunde zu tragen. |
| Gerichtsstand und Erfüllungsort |
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Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar resultierenden Streitigkeiten ist Hohenstein. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen verbindlich. Die ungültige Bestimmung ist durch eine ihrem Sinn entsprechende gültige Bestimmung zu ersetzen. Hohenstein, November 2007 |
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Wichtiger
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